Stadt unterstützt weiterhin hiesige Gewerbetreibende
Den Stundungsantrag können alle Gewerbetreibenden stellen, die durch die Corona-Einschränkungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, also nachweislich unmittelbar und erheblich betroffen sind. Die Stundungserleichterungen gelten zunächst bis.30. Juni 2021, im Falle von angemessenen Ratenzahlungen sogar bis 31. Dezember 2021. Sie umfassen folgende Forderungen: Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie städtische Mieten und Pachten für Gewerbeimmobilien.
Bei der Gewerbesteuer ist zu beachten, dass zunächst das örtliche Finanzamt mit einem Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021 kontaktiert werden muss
Begründete Stundungsanträge können unter stadtkasse@friedrichshafen.de eingereicht werden. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtkasse unter Telefon 07541 203-1320 zur Verfügung.